AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hermann Quandt Präzisionsdreherei GmbH

Grienmatt 14, 79650 Schopfheim


1. Allgemeines – Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen, sofern die Leistungen nicht einem Verbraucher gegenüber erbracht werden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Abweichende Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen ausdrücklich widersprochen. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der abweichenden Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung innerhalb von einer Woche.
Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen sowie eventuelle Zusicherungen und mündliche Abreden bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Umfang und Art der Leistung bestimmt sich allein nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Besteller hat für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Berechnungen und Maßangaben sowie Muster einzustehen. An von uns gefertigten Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Für eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte oder sonstige Verwendung bedarf es unserer Zustimmung.


3. Zahlungsbedingungen, Preise

Unsere Preise gelten in Euro und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk Schopfheim ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung.
 Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei unserer Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.
Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


4. Leistungszeit, Lieferung

Die von uns genannten Lieferzeiten oder -termine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Lieferzeiten beginnen erst zu laufen, sobald sämtliche vom Besteller zu schaffende Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags vorliegen, insbesondere der Besteller alle notwendigen Maße und Angaben geliefert hat.
Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen, die vom Besteller zu vertreten sind, verlängern die Lieferzeit ebenfalls angemessen.
Für Lieferverzug haften wir nur, sofern der Verzug auf einer von uns oder einem unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Verzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung unsererseits beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehr- oder Lagerkosten ersetzt zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über.
Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Mengen sind zulässig. Teillieferungen gelten als Geschäft für sich. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind besonders zu bezahlen.


5. Erfüllungsort, Gefahrübergang

Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten ist unser Geschäftssitz in Schopfheim. Bei Lieferung der Kaufsache geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir gemäß Vereinbarung die Transportkosten zu tragen haben. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Bei Abholung der Kaufsache geht die Gefahr mit Übergabe über.


6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Die Verarbeitung der Sache wird stets für uns vorgenommen, jedoch ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei einer Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache, auch wenn eine andere Sache als Hauptsache anzusehen ist.
Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Sache weiter zu veräußern. Die daraus entstehenden Kaufpreisansprüche tritt der Besteller schon jetzt bis zur Höhe unserer Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Besteller an uns ab, unabhängig davon, ob der Verkauf ohne oder nach Umbildung, Verarbeitung oder Verbindung erfolgt. Der Besteller bleibt jedoch zur Einziehung der Ansprüche auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Berechtigung zum Einzug der Forderungen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers besteht, z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Feststellung der Unpfändbarkeit. In einem solchen Fall können wir allerdings verlangen, dass der Besteller uns sämtliche derart abgetretene Forderungen mitsamt der Schuldner benennt, uns alle zur Einziehung notwendigen Unterlagen übergibt und die Abtretung den Schuldnern anzeigt.

 Wir verpflichten uns, den Eigentumsvorbehalt aufzugeben, soweit uns der Besteller eine andere, zumindest gleichwertige Sicherheit anbietet.


7. Mängel und Haftung

Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der Kaufsache setzen zwingend voraus, dass der Besteller seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Neulieferung berechtigt. Der Besteller hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen.
Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, sind von uns nicht zu übernehmen.
Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.


Eine Haftung auf Schadensersatz unsererseits wird sowohl im Rahmen der Gewährleistung als auch hinsichtlich sonstiger Vertragsverletzungen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, wenn die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht worden sind. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann oder wir für die Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages haften, ist die Schadensersatzpflicht auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Nicht vom Haftungsausschluss umfasst sind ferner durch uns schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Mängelfolgeschäden beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Hinsichtlich eventueller Ansprüche aufgrund Vorsatzes oder groben Verschuldens bzw. Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Sollte sich bei Prüfung von behaupteten Mängelansprüchen herausstellen, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht von uns zu vertreten ist, hat der Besteller die durch die Prüfung verursachten Kosten zu tragen.


8. Gerichtsstand, Rechtswahl

Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Schopfheim. Wir behalten uns vor, den Besteller auch an dem für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


9. Schlussbestimmungen

Der Käufer erkennt unsere Bedingungen auch dann an, wenn diese nicht einzeln den Angeboten oder Auftragsbestätigungen beigefügt sind. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.